VORWORT - WER WIR SIND
Die Lifestyle DESIGN Group, ehemals Poltrona Frau Group (im Folgenden „Gruppe“) – ein Zusammenschluss unabhängiger Unternehmen im Designsektor, die in verschiedenen Teilen der Welt tätig und Teil der internationalen Gruppe Haworth Inc. sind – ist ein weltweit führender Wirtschaftsakteur im Bereich hochwertiger Möbel mit herausragenden Marken wie beispielsweise: Poltrona Frau®, Cassina®, Cappellini®, Luxury Living® und Ceccotti Collezioni®.
Der Fokus auf Vielfalt und gleichzeitig auf die Komplementarität der verschiedenen Marken war schon immer die Stärke der Gruppe, die heute in über 75 Ländern weltweit tätig ist und über mehr als 1.800 Mitarbeitende verfügt.
Eine multikulturelle Gruppe in kontinuierlicher Expansion und Entwicklung mit starken, unterschiedlichen und sich ergänzenden Unternehmensprofilen, die zum Erfolg des italienischen Designs in der Welt beigetragen haben.
Industrielle und produktionstechnische Synergien, Innovation, Nachhaltigkeit und Experimentierfreude im Bewusstsein einer vielschichtigen und sich ständig weiterentwickelnden Lebenswirklichkeit kennzeichnen die Tätigkeit der Gruppe, die seit jeher auf die Wahrung des gegenseitigen Respekts ausgerichtet ist, zum Nutzen aller Beteiligten und inspiriert von einem entsprechenden Ideal des ethischen Verhaltens.
Seit dem 15. November 2021 sind die folgenden Marken Teil der Lifestyle DESIGN Group und werden daher letztlich direkt oder indirekt von Haworth Inc. kontrolliert: Poltrona Frau®, Cappellini®, Cassina®, Janus et Cie®, Luminaire®, Ceccotti Collezioni®, Karakter®, Dzine® und Luxury Living®.
1. MISSION
Dieser Ethikkodex (im Folgenden „Ethikkodex“) ist ein offizielles Dokument, das die grundlegenden ethischen Werte und Prinzipien definiert und zum Ausdruck bringt, denen die Gruppe bei der Ausübung ihrer Geschäfts- und Unternehmensaktivitäten folgt. In diesem Sinne ist der unten beigefügte Verhaltenskodex für Mitglieder von Haworth Inc. ein integraler und wesentlicher Bestandteil dieses Ethikkodex. „Anhang A“.
Die Adressaten des Ethikkodex sind die Organe der einzelnen Unternehmen der Gruppe und ihre Mitglieder, Angestellten, Arbeitnehmer, einschließlich Zeitarbeitnehmern, Berater und Mitarbeitende in jeder Funktion, Bevollmächtigte und alle anderen Personen, die im Namen und im Auftrag der einzelnen Unternehmen der Gruppe handeln können (im Folgenden auch als „Adressaten“ und einzeln als „Adressat“ bezeichnet).
Der Ethikkodex ist in seiner Gesamtheit und zusammen mit dem Organisations- und Managementmodell einschließlich seiner Anhänge - letztere nur, wenn sie von den einzelnen Unternehmen der Gruppe angenommen wurden - und mit allen spezifischen Verfahren, die von den einzelnen Unternehmen der Gruppe genehmigt wurden, als integraler Bestandteil der bestehenden und abzuschließenden Arbeitsverträge gemäß Artikel 2104 des italienischen Zivilgesetzbuches anzusehen.
Ein Verstoß gegen die Bestimmungen des Ethikkodexes stellt daher ein Disziplinarvergehen dar und wird als solches von jedem Unternehmen der Gruppe gemäß und im Sinne von Artikel 7 des Gesetzes 300/1970 verfolgt und geahndet und kann zum Ersatz des den Unternehmen entstandenen Schadens führen.
Für die Mitarbeitenden, Berater und Selbständigen, die für die Unternehmen und andere Dritte tätig sind, ist die Einhaltung der im Ethikkodex festgelegten Grundsätze eine unabdingbare Voraussetzung für den Abschluss von Verträgen jeglicher Art zwischen den Unternehmen und diesen Personen; die auf diese Weise unterzeichneten oder in jedem Fall gebilligten Bestimmungen, auch durch schlüssige Tatsachen, sind Bestandteil der Verträge selbst.
In Anbetracht der vorstehenden Ausführungen können Verstöße Dritter gegen bestimmte Bestimmungen des Ethikkodex je nach ihrer Schwere die Beendigung der bestehenden vertraglichen Beziehungen mit diesen Parteien durch die einzelnen Unternehmen der Gruppe legitimieren und auch von vornherein als Gründe für die automatische Beendigung des Vertrags gemäß Artikel 1456 des Zivilgesetzbuchs genannt werden.
Die Adressaten sind verpflichtet, sich mit dem Inhalt dieses Ethik-Kodex vertraut zu machen und dessen Bestimmungen einzuhalten.
Die Verwaltungsorgane der einzelnen Unternehmen der Gruppe verpflichten sich, sich bei der Festlegung der Unternehmensziele an den im Ethikkodex enthaltenen Grundsätzen zu orientieren.
Die oberste Leitung jedes Unternehmens der Gruppe ist für die wirksame Annahme und Umsetzung des Kodex und seine Verbreitung innerhalb und außerhalb des Unternehmens verantwortlich.
Die Mitarbeitenden der einzelnen Unternehmen der Gruppe verpflichten sich, neben der Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften und der tarifvertraglichen Bestimmungen, ihre Arbeitsweise an den Zielen und Bestimmungen des Ethikkodex auszurichten, und zwar sowohl in den innerbetrieblichen Beziehungen als auch in den Beziehungen zu externen Parteien, insbesondere zu den öffentlichen Verwaltungen und anderen öffentlichen Stellen.
Die Einhaltung des Ethikkodex wird von den zuständigen Aufsichts- und Kontrollorganen durch kontinuierliche Überprüfung und spezifische, eingehende Analysen überwacht. Der Aufsichtsrat ist, sofern ernannt, das Gremium, das in Italien für die Überwachung der Einhaltung des Ethikkodex zuständig ist.
Die Unternehmensorgane und ihre Mitglieder, Angestellten, Berater und koordinierten und ständigen Mitarbeiter, Vertreter, Bevollmächtigten sowie Dritte, die im Namen der einzelnen Unternehmen handeln, sind zu größtmöglicher Zusammenarbeit verpflichtet, um die Erfüllung der Aufgaben des Aufsichtsrats zu erleichtern.
Im Falle von Verstößen gegen den Ethikkodex ergreift jedes Unternehmen gemäß den Bestimmungen des geltenden Rechtsrahmens und der Arbeitsverträge Disziplinarmaßnahmen gegen die Verantwortlichen, die bis zum Ausschluss der Verantwortlichen aus dem Unternehmen reichen können, sowie den Ersatz von Schäden, die sich aus diesen Verstößen ergeben.
Die Nichteinhaltung der Regeln des Ethikkodex durch die Mitglieder der Gesellschaftsorgane kann dazu führen, dass die zuständigen Gesellschaftsorgane die angemessensten gesetzlich vorgesehenen und zulässigen Maßnahmen ergreifen.
Verstöße der Mitarbeiter gegen die Regeln des Ethikkodex stellen einen Verstoß gegen die Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis dar, mit allen vertraglichen und rechtlichen Konsequenzen, auch in Bezug auf ihre disziplinarische Relevanz.
Verstöße seitens der Lieferanten, externen Partner und Dritte generell werden, vorbehaltlich schwerwiegender Gesetzesverstöße, nach den Bestimmungen des jeweiligen Vertragsverhältnisses geahndet. Jedes Unternehmen wird in jedem Fall alles Erforderliche und Erlaubte tun, um sich zu schützen und sich von derartigen Verhaltensweisen zu distanzieren.
Der Ethikkodex wird den Organen der Gesellschaft und ihren Mitgliedern, Mitarbeitern, Beratern und koordinierenden und ständigen Mitarbeitern, Vertretern, Bevollmächtigten und sonstigen Dritten, die im Namen der jeweiligen Gesellschaft handeln können, zugänglich gemacht.
Etwaige Zweifel an der Umsetzung des Ethikkodex sind unverzüglich dem Aufsichtsrat, sofern ein solcher ernannt wurde, und/oder den zu diesem Zweck benannten Aufsichtsgremien oder der Rechtsabteilung mitzuteilen und mit diesen zu erörtern.
Jeder Mitarbeiter, der von einem mutmaßlich rechtswidrigen Verhalten Kenntnis erlangt, ist verpflichtet, die ihm vorliegenden Informationen über ein solches Verhalten seinen Vorgesetzten oder dem Aufsichtsrat, sofern ein solcher ernannt wurde, und/oder dem Personalleiter der jeweiligen Unternehmen der Gruppe mitzuteilen.
Jeder, der Kenntnis von Verstößen gegen die Grundsätze des Ethikkodex oder von anderen Ereignissen erlangt, die den Inhalt und die Wirksamkeit des Kodex beeinträchtigen könnten, ist verpflichtet, diese unverzüglich dem Aufsichtsrat, sofern ein solcher bestellt ist, oder den zu diesem Zweck benannten Aufsichtsgremien oder der Rechtsabteilung zu melden.
Für den Fall, dass auch nur eine Bestimmung des Ethikkodex mit Bestimmungen in internen Regelungen oder Verfahren in Konflikt gerät, hat der Ethikkodex Vorrang vor diesen Bestimmungen.
Sämtliche Änderungen und/oder Ergänzungen des Ethikkodex müssen mit denselben Methoden erfolgen, die bei seiner ursprünglichen Annahme angewendet wurden.
2. UNSERE WERTE
Dieser Ethikkodex ist Teil eines allgemeineren Projekts, dessen Ziel darin besteht , der Gruppe eine ethische Identität zu verleihen, indem die Werte deutlich gemacht werden, die die Gruppe bei sämtlichen Verhaltensweisen ihrer Mitglieder respektiert sehen möchte.
Die Gruppe möchte daher nachdrücklich betonen, dass Korrektheit und Rechtmäßigkeit in Arbeit und Geschäft wesentliche Werte der Gruppe darstellen und stets darstellen werden.
Die Gruppe orientiert sich bei ihren Aktivitäten insbesondere an den folgenden Werten, die als vorrangig angesehen werden:
1. EHRLICHKEIT: Die Adressaten dieses Ethikkodexes sind verpflichtet, bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit die in den Ländern, in denen sie tätig sind, geltenden Vorschriften gewissenhaft einzuhalten. Daher kann auch die Verfolgung der Interessen der Unternehmen der Gruppe kein unredliches Verhalten rechtfertigen.
2. KORREKTHEIT DES VERWALTUNGSSYSTEMS: Jedes Unternehmen der Gruppe verfolgt seinen Unternehmensauftrag, indem es eine angemessene Transparenz der Entscheidungsprozesse und der getroffenen Entscheidungen sicherstellt.
3. SCHUTZ DER V ERTRAULICHKEIT VON INFORMATIONEN UND DER PRIVATSPHÄRE: Jedes Unternehmen der Gruppe wahrt die Vertraulichkeit der Informationen, die es in Ausübung seiner Tätigkeit erhält. Es gewährleistet die Vertraulichkeit der in seinem Besitz befindlichen Informationen und gibt keine vertraulichen Daten weiter, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche und bewusste Genehmigung vor und es werden die geltenden gesetzlichen Vorschriften, einschließlich der Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten, eingehalten. Die Adressaten dieses Ethikkodex sind verpflichtet, vertrauliche Informationen nicht für Zwecke zu verwenden, die nicht mit der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammenhängen. Es ist auch das Vorrecht der Gruppe, vertreten durch den Verantwortlichen und die zu diesem Zweck ernannten Auftragsverarbeiter und des zur Datenverarbeitung befugten Personals, die Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten und/oder der sogenannten sensiblen Daten, die im Rahmen ihrer Tätigkeit verarbeitet werden, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu gewährleisten. Darüber hinaus bietet die Gruppe spezielle Schulungen und geeignete Verfahren an, um eine korrekte Verwaltung der verarbeiteten personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Die personenbezogenen Daten werden mit angemessenen technischen Mitteln und nur so lange verarbeitet, wie es für die Erfüllung der Zwecke, für die sie erhoben wurden, unbedingt erforderlich ist. Um Datenverlust, unerlaubte oder falsche Nutzung und unberechtigten Zugriff zu verhindern, werden besondere Sicherheitsmaßnahmen eingehalten. Die computergestützte Datenverarbeitung unterliegt den notwendigen Sicherheitskontrollen, um die Gruppe vor unzulässigen Eingriffen oder unerlaubter Nutzung zu schützen.
5. ZUSAMMENARBEIT: Jedes Unternehmen der Gruppe ist sich der Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen den Geschäftsführern, den Angestellten und den Mitarbeitenden sowie der Entwicklung von Synergieeffekten zwischen den verschiedenen an den Aktivitäten des Unternehmens beteiligten Personen bewusst.
6. WEITERENTWICKLUNG DER PERSONALRESSOURCEN: Jedes Unternehmen der Gruppe erkennt die Kompetenzen und Fähigkeiten der einzelnen Mitglieder des Unternehmens als unverzichtbares Element für seine Entwicklung an und fördert daher die Entwicklung der Humanressourcen durch Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen.
7. TRANSPARENZ UND INFORMATION: Die Gruppe gewährleistet vollständige Transparenz hinsichtlich der getroffenen Entscheidungen und setzt es sich zum Ziel, einen konstruktiven Dialog mit den am jeweiligen Prozess beteiligten Mitgliedern und Interessenträgern aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln. Daher stellt sie den beteiligten Mitgliedern und Interessenträgern gemäß den festgelegten Verfahren zeitnah alle Informationen zur Verfügung, die die Investitionsentscheidung beeinflussen können, damit fundierte und bewusste Entscheidungen getroffen werden können.
8. SICHERHEIT UND UMWELT: Die Gruppe betrachtet die Sicherheit am Arbeitsplatz als einen grundlegenden Wert und setzt sich daher für die Verbreitung und Festigung einer Sicherheitskultur ein, wobei der Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer und der Umwelt als ebenso wichtig wie die Produktion betrachtet wird. Die Gruppe betrachtet die Umwelt als eine grundlegende Ressource, die zum Wohle der Gemeinschaft und künftiger Generationen geschützt werden muss. Im Bewusstsein der direkten und indirekten Auswirkungen, die die Gruppe auf den Kontext ihrer Geschäftstätigkeit und auf das allgemeine Wohlergehen der Gemeinschaft haben kann, hat sie sich stets dafür eingesetzt, die Umweltauswirkungen der von ihr hergestellten Produkte und der von ihr ausgeübten Tätigkeiten zu verbessern, wobei sie stets unter Einhaltung der geltenden Vorschriften arbeitet und die Entwicklung der technologischen Forschung berücksichtigt, um die Verwendung innovativer Materialien mit möglichst geringen Umweltauswirkungen zu fördern.
9. WERTE IM ZUSAMMENHANG MIT DER GESETZESVERORDNUNG Nr. 231/01: Jedes Unternehmen der Gruppe beabsichtigt, dafür zu sorgen, dass seine Organe, Angestellten und alle in seinem Namen handelnden Personen stets im Einklang mit dem Gesetz handeln und daher keine Verstöße begehen, die zur Anwendung einer der Geld- und/oder Verbotsstrafen führen könnten, die die Gesetzesverordnung Nr. 231/2001 für den Fall vorsieht, dass solche Verstöße zum Vorteil oder im Interesse des Unternehmens selbst begangen werden.
3. UNSERE GRUNDSÄTZE
ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE DER GRUPPE
GRUNDSATZ 1: Jedes Unternehmen der Gruppe gründet seine Aktivitäten auf die in diesem Ethikkodex enthaltenen Grundsätze und Werte.
GRUNDSATZ 2: Für jedes Unternehmen der Gruppe ist die Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften aller Länder, in denen es tätig ist, ein wesentlicher Grundsatz.
Die Organe und Mitarbeiter der einzelnen Unternehmen der Gruppe sind verpflichtet, die geltenden Gesetze und Vorschriften der Länder, in denen sie tätig sind, einzuhalten.
Jedes Unternehmen der Gruppe verlangt ein ähnliches Engagement von Beratern, koordinierten und kontinuierlichen Mitarbeitern, Vertretern, Anwälten und Dritten, die in irgendeiner Funktion im Namen des Unternehmens handeln.
GRUNDSATZ 3: Für jedes Unternehmen der Gruppe ist die Einhaltung des Verhaltenskodex, wozu es sich formell verpflichtet hat, ein wesentlicher Grundsatz.
Bei der Wahrnehmung ihrer jeweiligen Aufgaben sind die Organe und Mitarbeiter der einzelnen Unternehmen der Gruppe verpflichtet, den Verhaltenskodex einzuhalten, dem sich die Gruppe formell verpflichtet hat.
Die Gruppe verlangt ein ähnliches Engagement von Beratern, koordinierten und kontinuierlichen Mitarbeitern, Vertretern, Anwälten und Drittparteien, die in irgendeiner Funktion im Namen der einzelnen Unternehmen der Gruppe handeln.
GRUNDSATZ 4: Die Gruppe erkennt die zentrale Bedeutung der Humanressourcen an und ist davon überzeugt, dass der wichtigste Erfolgsfaktor eines jeden Unternehmens der professionelle Beitrag der dort arbeitenden Menschen ist, und zwar in einem Rahmen, der von Loyalität und gegenseitigem Vertrauen geprägt ist.
In der Phase der Auswahl, Einstellung und Karriereförderung des Personals nimmt jedes Unternehmen der Gruppe seine Beurteilungen ausschließlich auf der Grundlage der Übereinstimmung zwischen erwartetem und erforderlichem Profil sowie auf der Grundlage transparenter und überprüfbarer Leistungsaspekte vor.
Die Einstellung von Bewerbern erfolgt unter Einhaltung der geltenden Vorschriften, einschließlich aller Vorabkontrollen zur Vermeidung des so genannten Pantouflage -Phänomens, das bei der Einstellung ausländischer Arbeitnehmer erforderlich ist.
Grundsatz 5: Jedes Unternehmen der Gruppe verfügt über eine Organisation, die eine solide und umsichtige Unternehmensführung, Risikobegrenzung und finanzielle Stabilität gewährleisten soll. Das Unternehmen überwacht und bewertet regelmäßig die Angemessenheit und Wirksamkeit der in den geltenden Gesetzen festgelegten Anforderungen und ergreift umgehend geeignete Maßnahmen, um etwaige Mängel zu beheben.
Die Organe und Mitarbeitenden jedes Unternehmens müssen die Richtlinien und Betriebsverfahren des Unternehmens einhalten.
Die Corporate Governance der einzelnen Unternehmen der Gruppe basiert auf den folgenden Grundsätzen:
- Gewährleistung einer Aufgabenverteilung zwischen und innerhalb der Unternehmensorgane, die ein Kräftegleichgewicht sowie einen wirksamen und konstruktiven Dialog gewährleistet;
- Gewährleistung einer zahlenmäßigen und fachlichen Zusammensetzung der Unternehmensorgane, die sicherstellt, dass sie ihre Aufgaben wirksam erfüllen können.
GRUNDSATZ 6: Die Gruppe verlangt von jedem Unternehmen klare und formalisierte Regeln, die die Aufteilung zwischen den Akteuren, den Zuständigkeiten und den Genehmigungsebenen sowie die Nachvollziehbarkeit des Verfahrens für die Ernennung von Beratern und Mitarbeitern, die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen und die Durchführung von Zahlungen gewährleisten. Transaktionen innerhalb der Gruppe werden zu Marktbedingungen abgewickelt und unterliegen den Grundsätzen der Transparenz und Nachvollziehbarkeit.
GRUNDSATZ 7: Die Gruppe verlangt, dass jedes Unternehmen klare und formalisierte Regeln für die Verwaltung des Geschenkemanagements festlegt, die die Rückverfolgbarkeit, die Aufgabentrennung und die Festlegung genauer Ausgabengrenzen gewährleisten.
GRUNDSATZ 8: Die Organe und Mitarbeitenden jedes Unternehmens sind verpflichtet, die Anwendung und Verbreitung der in diesem Dokument enthaltenen Grundsätze zu fördern und Dritte, die mit jedem Unternehmen in Kontakt kommen, in Bezug auf die Achtung dieser Werte zu sensibilisieren.
GRUNDSÄTZE ZUR VERHINDERUNG VON STRAFTATEN GEGEN DIE ÖFFENTLICHE VERWALTUNG, GEGEN ÖFFENTLICHES EIGENTUM UND GEGEN DIE RECHTSPFLEGE
GRUNDSATZ 9: Jedes Unternehmen, seine Organe, Angestellten, Berater und Mitarbeiter, Agenten, Bevollmächtigten und generell Dritte, die in seinem Namen gegenüber der öffentlichen Verwaltung handeln, unabhängig davon, ob es sich um italienische oder ausländische Unternehmen handelt, müssen die Grundsätze der Unparteilichkeit und der soliden Geschäftsführung beachten, an die die öffentliche Verwaltung gebunden ist.
GRUNDSATZ 10: Die Gruppe verbietet jegliches Verhalten, das darauf abzielt, den Ausgang eines Strafverfahrens unrechtmäßig zu beeinflussen. Die Gruppe verbietet auch jegliches Verhalten von Personen, das darin besteht, im Namen des jeweiligen Unternehmens italienischen oder ausländischen Amtsträgern und/oder Personen, die für einen öffentlichen Dienst zuständig sind, direkt oder indirekt Geld oder andere Vorteile zu versprechen oder anzubieten, durch die dem Unternehmen ein unzulässiges oder illegales Interesse oder ein Vorteil entstehen könnte.
Die oben genannten Verhaltensweisen sind nicht gestattet, unabhängig davon, ob sie direkt von den Unternehmen, ihren Organen oder ihren Mitarbeitenden ausgeführt werden oder ob sie durch Personen ausgeführt werden, die im Namen der Unternehmen selbst handeln: Berater, koordinierte und kontinuierliche Mitarbeiter, Vertreter, Anwälte und Dritte.
GRUNDSATZ 11: Die von jedem Unternehmen ernannten Personen, die für eine Anfrage oder eine Beziehung zur italienischen und/oder ausländischen öffentlichen Verwaltung zuständig sind, dürfen aus keinem Grund versuchen, die Entscheidungen von öffentlichen Beamten oder Vertretern des öffentlichen Dienstes unangemessen zu beeinflussen.
GRUNDSATZ 12: Die Gruppe verbietet die Verwendung von Beiträgen, Subventionen oder Finanzierungen, die sie vom Staat, anderen öffentlichen Stellen oder von der Europäischen Union erhält, für andere Zwecke als die, für die sie gewährt wurden, selbst wenn es sich um einen geringen Wert und/oder Betrag handelt.
Grundsatz 13: Die Gruppe verbietet alle Handlungen, die darauf abzielen, vom Staat, der Europäischen Union oder einer anderen öffentlichen Einrichtung Zuschüsse, Darlehen, zinsverbilligte Darlehen oder andere Auszahlungen derselben Art zu erhalten, und zwar durch geänderte oder gefälschte Erklärungen und/oder Dokumente oder durch das Weglassen von Informationen oder ganz allgemein durch Tricks oder Täuschungen, einschließlich solcher, die mit Hilfe eines Computer- oder Telematiksystems durchgeführt werden, um die auszahlende Stelle zu täuschen.
GRUNDSÄTZE ZUR VERHÜTUNG VON COMPUTERKRIMINALITÄT
GRUNDSATZ 14: Die Gruppe verbietet jegliches Verhalten, das darauf abzielt, die Funktionsweise eines EDV- oder Telematiksystems zu verändern oder unbefugt auf darin enthaltene Daten, Informationen oder Programme zuzugreifen, mit dem Ziel, dem Unternehmen zum Nachteil des Staates einen ungerechtfertigten Gewinn zu verschaffen.
GRUNDSATZ 15: Die Gruppe verbietet außerdem alle Verhaltensweisen, die auf Folgendes abzielen: den unbefugten Zugang zu EDV- oder Telematiksystemen; den unbefugten Besitz und die unbefugte Verbreitung von Zugangscodes oder Programmen, die darauf abzielen, Computer- oder Telematiksysteme zu beschädigen; das Abfangen oder Installieren von Geräten zum Abfangen, Verhindern oder unrechtmäßigen Unterbrechen von elektronischer oder Telekommunikation; die Beschädigung von Informationen, Daten und Computerprogrammen sowie von EDV- oder Telematiksystemen. Zu diesem Zweck aktiviert jedes Unternehmen alle erforderlichen präventiven und nachträglichen Kontrollmethoden, um ein solches Verhalten zu verhindern.
GRUNDSÄTZE ZUR VERHÜTUNG DER ORGANISIERTEN KRIMINALITÄT
GRUNDSATZ 16: Die Gruppe betrachtet die öffentliche Ordnung als ein grundlegendes Interesse der Gesellschaft, in der sie tätig ist. Die Gruppe verurteilt daher den Aufbau jeglicher Beziehungen zu Personen, deren Verhalten nicht auf geprüften Grundsätzen der Legalität und Ethik beruht. Zu diesem Zweck ergreift jedes Unternehmen alle erforderlichen präventiven und nachträglichen Kontrollmaßnahmen, um die Aufnahme und/oder Aufrechterhaltung solcher Beziehungen zu verhindern.
GRUNDSÄTZE FÜR DIE PRÄVENTION VON WIRTSCHAFTSKRIMINALITÄT UND BESTECHUNG ZWISCHEN PRIVATPERSONEN
GRUNDSATZ 17: Die Gruppe verbietet ausdrücklich jegliches Verhalten, das darauf abzielt, die Richtigkeit und Wahrhaftigkeit der in den Jahresabschlüssen, Berichten oder anderen gesetzlich vorgeschriebenen Unternehmensmitteilungen enthaltenen Daten und Informationen zu verändern.
GRUNDSATZ 18: Die Gruppe verlangt von jedem Unternehmen, dass Verwaltungsratsmitglieder, Funktionsleiter und Mitarbeitende bei der Ausübung ihrer Funktionen ein korrektes und transparentes Verhalten an den Tag legen, insbesondere in Bezug auf alle Anfragen von Aktionären, dem Aufsichtsrat, den anderen Unternehmensorganen und des Prüfungsunternehmens bei der Ausübung ihrer jeweiligen institutionellen Funktionen. Die Verwaltungsratsmitglieder sind außerdem verpflichtet, das Vorhandensein eines persönlichen Interesses an Geschäften, an denen das Unternehmen beteiligt ist, zu melden.
GRUNDSATZ 19: Den Verwaltungsratsmitgliedern jeder Gesellschaft ist es untersagt, Handlungen vorzunehmen, die darauf abzielen, die Integrität des Vermögens der Gesellschaft zu schädigen. Die Verwaltungsratsmitglieder dürfen keine Unternehmensmaßnahmen durchführen, die darauf abzielen, den Gläubigern Schaden zuzufügen.
Grundsatz 20: Es ist untersagt, eine vorgetäuschte oder betrügerische Handlung vorzunehmen, die darauf abzielt, den Willen der Mitglieder der Aktionärsversammlung zu beeinflussen, um eine irreguläre Mehrheitsbildung und/oder einen anderen Beschluss als den, der gefasst worden wäre, zu erreichen.
GRUNDSATZ 21: Es ist untersagt, sowohl innerhalb als auch außerhalb der einzelnen Konzernunternehmen falsche Informationen über das Unternehmen selbst, seine Angestellten, Mitarbeiter und für es tätige Dritte zu verbreiten.
GRUNDSATZ 22: Es ist untersagt, die Funktionen der öffentlichen Aufsichtsbehörden, die aufgrund ihrer institutionellen Funktionen mit jedem Unternehmen der Gruppe in Kontakt kommen, in irgendeiner Weise zu behindern.
GRUNDSATZ 23: Die Gruppe verbietet jegliches Verhalten, das darin besteht, Privatpersonen direkt oder indirekt Geld oder andere Vorteile zu versprechen oder anzubieten, um dadurch unangemessene oder unrechtmäßige Interessen oder Vorteile zu erlangen. Die oben genannten Verhaltensweisen sind nicht gestattet, unabhängig davon, ob sie direkt vom Unternehmen, seinen Organen oder Mitarbeitenden oder durch Personen ausgeführt werden, die im Namen des Unternehmens selbst handeln: Berater, Mitarbeiter, Vertreter, Anwälte und Dritte.
GRUNDSÄTZE FÜR DIE VERHÜTUNG VON TERRORISTISCHEN STRAFTATEN UND DER UNTERGRABUNG DER DEMOKRATISCHEN ORDNUNG
GRUNDSATZ 24: Die Gruppe erkennt die zentrale Rolle des Staates an und verbietet jede Form der Verwendung seiner Mittel für die (auch indirekte) Finanzierung und Durchführung von Aktivitäten, die auf die Verwirklichung terroristischer Ziele oder die Untergrabung der demokratischen Ordnung abzielen, und ergreift die am besten geeigneten Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen, um jegliches Verhalten zu verhindern, das auf die Begehung solcher Verbrechen abzielt.
Ferner ist es jedem Adressaten, unabhängig davon, wo er tätig ist oder sich befindet, ausdrücklich untersagt, sich auch nur indirekt an Praktiken oder sonstigen Handlungen zu beteiligen, die geeignet sind, terroristische oder subversive Handlungen darzustellen. In Zweifelsfällen oder bei Unklarheiten ist jeder Adressat verpflichtet, Kontakt zu seinem Funktionsleiter oder zur Aufsichtsbehörde aufzunehmen.
Im Rahmen der geltenden Vorschriften ergreift jedes Unternehmen der Gruppe die am besten geeigneten Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen, um Aktivitäten zu verhindern, die die Begehung von Straftaten des Terrorismus und des Umsturzes der demokratischen Ordnung darstellen oder auch nur indirekt erleichtern könnten.
GRUNDSÄTZE ZUR VERHÜTUNG VON STRAFTATEN GEGEN PERSONEN
GRUNDSATZ 25: Die Gruppe betrachtet die individuelle Freiheit als einen wesentlichen Wert. Im Rahmen der geltenden Gesetzgebung verurteilt die Gruppe nachdrücklich jedes Verhalten, das in irgendeiner Weise eine Straftat gegen Personen darstellen könnte. Zu diesem Zweck ergreift jedes Unternehmen die am besten geeigneten Kontroll- und Aufsichtsmaßnahmen und verlangt darüber hinaus die Einhaltung der Gesetze, der erlassenen internen Vorschriften und der verabschiedeten ethischen Grundsätze.
GRUNDSÄTZE ZUR VERHINDERUNG VON STRAFTATEN IN DEN BEREICHEN GESUNDHEIT UND SICHERHEIT AM ARBEITSPLATZ UND UMWELTSCHUTZ
GRUNDSATZ 26: Die Gruppe betrachtet die Sicherheit der Arbeitnehmer als ein grundlegendes Prinzip und setzt sich dafür ein, dass sie in allen Phasen des Prozesses gewährleistet ist. Daher ergreift jedes Unternehmen im Rahmen der geltenden Gesetzgebung alle notwendigen Maßnahmen, um die körperliche und moralische Unversehrtheit seiner Mitarbeitenden zu schützen.
Insbesondere verpflichtet sich jedes Unternehmen, Folgendes sicherzustellen:
- Die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften hinsichtlich Sicherheit, Hygiene und Gesundheit der Arbeitnehmer hat Priorität;
- Risiken für die Arbeitnehmer werden, soweit möglich und durch die Weiterentwicklung der besten Techniken gewährleistet, auch durch die Wahl der am besten geeigneten und am wenigsten gefährlichen Materialien und Ausrüstungen vermieden, so dass Gefahren an der Quelle verringert werden;
- nicht vermeidbare Gefahren werden korrekt bewertet und durch geeignete kollektive und individuelle Sicherheitsmaßnahmen angemessen gemindert;
- die Information und Ausbildung der Arbeitnehmer erfolgen umfassend, aktuell und spezifisch im Hinblick auf die ausgeführte Aufgabe;
- die Anhörung der Arbeitnehmer zu Fragen der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ist gewährleistet;
- auf etwaige Sicherheitsbedenken oder Abweichungen, die während der Arbeitstätigkeit oder bei Kontrollen und Inspektionen auftreten, wird rasch und wirksam reagiert;
- die Arbeitsorganisation und die betrieblichen Aspekte werden so durchgeführt, dass die Gesundheit der Arbeitnehmer, Dritter und der Gemeinschaft, in der das Unternehmen tätig ist, geschützt wird.
Zur Verfolgung der oben genannten Ziele stellt jedes Unternehmen organisatorische, instrumentelle und wirtschaftliche Ressourcen bereit, um die vollständige Einhaltung der geltenden Unfallverhütungsvorschriften sowie die kontinuierliche Verbesserung der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz und der damit verbundenen Präventionsmaßnahmen sicherzustellen.
Jeder Mitarbeitende ist im Rahmen seiner Zuständigkeit verpflichtet, die Rechtsvorschriften, die Grundsätze dieses Ethikkodex und die Unternehmensverfahren sowie alle anderen internen Bestimmungen zum Schutz von Sicherheit, Gesundheit und Hygiene am Arbeitsplatz einzuhalten.
GRUNDSATZ 27: Die Gruppe richtet ihre Entscheidungen auf die größtmögliche Vereinbarkeit von wirtschaftlicher Initiative und Umwelterfordernissen aus, wobei sie sich nicht auf die bloße Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften beschränkt, sondern eine nachhaltige Synergie mit der Region, der Natur und der Gesundheit der Arbeitnehmer anstrebt; das Unternehmen verpflichtet sich daher, die Umweltschutzvorschriften einzuhalten und die Adressaten dazu anzuhalten, die Abfallproduktion zu verringern und nach Möglichkeit recycelte und/oder recycelbare Materialien zu verwenden.
GRUNDSÄTZE ZUR VERHINDERUNG VON STRAFTATEN WIE ANNAHME GESTOHLENER GÜTER, GELDWÄSCHE UND VERWENDUNG VON GELD, GÜTERN ODER VORTEILEN UNRECHTMÄSSIGEN URSPRUNGS
GRUNDSATZ 28: Die Gruppe verurteilt die Begehung jeglicher Art von Verbrechen gegen das Eigentum im weitesten Sinne des Wortes. Jedes Unternehmen verbietet daher jegliches Verhalten, sei es von Personen, die eine führende oder untergeordnete Rolle spielen, das auch nur indirekt die Begehung von Straftaten wie Hehlerei, Geldwäsche oder die Verwendung von Geld, Waren oder anderen Hilfsmitteln unrechtmäßiger Herkunft erleichtern könnte. Zu diesem Zweck aktiviert das Unternehmen alle hierfür erforderlichen präventiven und nachträglichen Kontrollmaßnahmen.
GRUNDSÄTZE ZUR VERHÜTUNG DER GRENZÜBERSCHREITENDEN KRIMINALITÄT
GRUNDSATZ 29: Die Gruppe verurteilt jegliches Verhalten, das auf die Begehung grenzüberschreitender Verbrechen abzielt. Jedes Unternehmen verbietet alle Handlungen, die - auch indirekt - die Begehung von Straftaten nationaler oder grenzüberschreitender Art erleichtern können, wie z. B. kriminelle Verschwörungen und darunter solche, die auf den illegalen Handel mit Betäubungsmitteln oder psychotropen Stoffen, die Behinderung der Justiz, die Schleusung von Migranten usw. abzielen. Zu diesem Zweck aktiviert das Unternehmen alle hierfür erforderlichen präventiven und nachträglichen Kontrollmaßnahmen.
GRUNDSÄTZE ZUR VERHINDERUNG VON STRAFTATEN GEGEN DIE INDUSTRIE UND DEN HANDEL, VON URHEBERRECHTSVERLETZUNGEN UND VON FÄLSCHUNGEN VON URKUNDEN ODER ERKENNUNGSZEICHEN
GRUNDSATZ 30: Die Gruppe schützt gewerbliche und geistige Eigentumsrechte, einschließlich Urheberrechte, Patente, Marken und Identifikationszeichen, indem sie die zu ihrem Schutz festgelegten Richtlinien und Verfahren einhält und auch das geistige Eigentum anderer respektiert. Deshalb verstößt die Vervielfältigung nicht autorisierter Software, Dokumentation oder anderer urheberrechtlich geschützter Materialien gegen die Richtlinien der Gruppe. Insbesondere respektiert jedes Unternehmen die in den Lizenzvereinbarungen in Bezug auf die Herstellung/den Vertrieb von Produkten Dritter oder die mit seinen eigenen Softwarelieferanten vereinbarten Beschränkungen und verbietet die Nutzung oder Vervielfältigung von Software oder Dokumentation außerhalb der von jedem dieser Unternehmen gestatteten Lizenzvereinbarung.
Die Gruppe verbietet jegliches Verhalten, das darauf abzielt, den Verlust, den Diebstahl, die unbefugte Verbreitung oder den Missbrauch von gewerblichem und geistigem Eigentum von sich selbst oder anderen oder von vertraulichen Informationen zu verursachen. Zu diesem Zweck aktiviert jedes Unternehmen alle erforderlichen präventiven und nachträglichen Kontrollmethoden und stellt die Einhaltung der Gesetze zum Urheberrecht sowie zum Schutz von Kennzeichen wie Marken und Patenten sicher.
GRUNDSATZ 31: Die Gruppe erkennt an, dass das „Made in Italy“ eine großes Potenzial für die Entwicklung italienischer Unternehmen bietet, eine Stärke, die genutzt und geschützt werden muss.
GRUNDSATZ 32: Die Gruppe verurteilt jegliches Verhalten, das darauf abzielt, auf unrechtmäßige Weise Geschäftsgeheimnisse, Lieferantenlisten und andere Informationen im Zusammenhang mit der Wirtschaftstätigkeit Dritter zu erlangen.
GRUNDSATZ 33: Die Gruppe betrachtet den Schutz des reibungslosen Funktionierens des Wirtschaftssystems als einen der wichtigsten Grundsätze ihrer Tätigkeit und verurteilt Verhaltensweisen, die die freie Ausübung und den normalen Ablauf von Industrie und Handel behindern oder stören, indem sie den Wettbewerb behindern, auch mit dem Ziel, eine herausragende Stellung oder eine Monopolstellung zu erlangen. Jedes Unternehmen lässt sich daher in seinem Verhalten gegenüber Wettbewerbern von den Grundsätzen der Loyalität und der Fairness leiten und stigmatisiert und missbilligt folglich jegliches Verhalten, das eine Behinderung oder Störung der Ausübung eines Geschäfts oder Gewerbes darstellen kann oder das in jedem Fall darauf abzielt, Straftaten gegen die Industrie und den Handel zu begehen.
GRUNDSÄTZE ZUR VERHINDERUNG VON STEUERDELIKTEN
GRUNDSATZ 34: Die Gruppe hält es für ein grundlegendes Prinzip, Fairness und Transparenz bei der Ausübung von Geschäften und Unternehmensaktivitäten zu gewährleisten, und verbietet jegliches Verhalten, das darauf abzielt, Ertrags- oder Mehrwertsteuern zu hinterziehen.
Die Gruppe verbietet daher:
- die Angabe fiktiver passiver Elemente in einer der Ertrags- oder Mehrwertsteuererklärungen durch die Verwendung von Rechnungen oder anderen Dokumenten über nicht existierende Umsätze mit dem Ziel, diese Steuern zu hinterziehen;
- die Angabe in einer der Erklärungen zu Ertrags- oder Umsatzsteuern von aktiven Elementen in einem geringeren als dem tatsächlichen Betrag oder fiktiven passiven Elementen oder fiktiven Guthaben und Einbehaltungen durch objektiv oder subjektiv simulierte Transaktionen oder unter Verwendung gefälschter Dokumente oder anderer betrügerischer Mittel, die geeignet sind, die Feststellung zu behindern und die Finanzverwaltung in die Irre zu führen;
- die Angabe von Vermögenswerten in geringerer Höhe als tatsächlich oder von nicht bestehenden Verbindlichkeiten in einer der Jahreserklärungen zur Ertragsteuer oder Umsatzsteuer mit dem Ziel, die Steuern selbst zu hinterziehen;
- die Nichtabgabe einer der Erklärungen zur Ertragsteuer oder zur Umsatzsteuer, obwohl sie dazu verpflichtet war, mit dem Ziel, diese Steuern zu hinterziehen;
- die Ausstellung oder Herausgabe von Rechnungen oder anderen Dokumenten für nicht existente Umsätze, um Dritten die Hinterziehung von Ertrag- oder Umsatzsteuern zu ermöglichen;
- die vollständige oder teilweise Verschleierung oder Vernichtung von Buchhaltungsunterlagen oder -dokumenten, die aufbewahrt werden müssen, um die Rekonstruktion von Einkünften oder Umsätzen mit dem Ziel der Hinterziehung von Ertrag- oder Umsatzsteuern oder mit dem Ziel der Umgehung von Steuern durch Dritte zu verhindern;
- die Inanspruchnahme nicht bestehender oder nicht ordnungsgemäß gewährter Guthaben als Ausgleich für die nicht erfolgte Zahlung fälliger Beträge;
- die vorgetäuschte Veräußerung oder die Vornahme anderer betrügerischer Handlungen am eigenen oder fremden Vermögen, die geeignet sind, das Zwangsvollstreckungsverfahren ganz oder teilweise wirkungslos zu machen, mit dem Ziel, die Zahlung von Ertrag- oder Umsatzsteuern oder von Zinsen oder Geldbußen in Bezug auf diese Steuern zu vermeiden;
- die Angabe von aktiven Elementen in niedrigeren als den tatsächlichen Beträgen oder von fiktiven passiven Elementen in den für die Zwecke des Steuertransaktionsverfahrens vorgelegten Unterlagen, die darauf abzielen, für sich selbst oder andere eine Teilzahlung der Steuern und der damit verbundenen Nebenleistungen zu erlangen.
GRUNDSÄTZE ZUR VERHINDERUNG VON VERBRECHEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM STRAFTATBESTAND SCHMUGGEL
GRUNDSATZ 35: Alle innerhalb der Gruppe durchgeführten Aktivitäten und Vorgänge müssen auf der Einhaltung der geltenden Gesetze sowie der Grundsätze der Fairness und Transparenz basieren, mit dem Ziel, Straftaten im Bereich des Schmuggeln zu verhindern.
Es ist daher verboten, Waren unter Verletzung der geltenden Bestimmungen, Verbote und Beschränkungen im Bereich des Zollrechts einzuführen, zu transportieren, zurückzuhalten oder auszuführen.
Anhang: Haworth Member Code Of Conduct